Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingten Notlagen ist am 30. September 2021 ausgelaufen.
Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Pressemittelung vom 25.08.2021: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/250821-Ueberbrueckungsilfen.html
Studierende, die bis zum 30.09.2021 einen Antrag gestellt haben, können ihn unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de weiterhin bis mindestens Ende Oktober 2021 einsehen. Die Studenten- und Studierendenwerke bearbeiten alle bis zum 30.09.2021 eingegangenen Anträge
Die anstehenden Änderungen des Hochschulgesetzes in Bayern haben unter Umständen starke Auswirkungen auf die Bayerischen Studentenwerke. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat daher in Abstimmung mit seinen bayerischen Mitgliedern Vorschläge zur Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes verfasst und sich mit diesen an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewandt.
Lesen Sie hier mehr zur Position und zu den Forderungen der Bayerischen Studentenwerke und des DSW:
Position der Bayerischen Studentenwerke:
Schreiben an Staatsminister Sibler nach Videokonferenz vom 6.11.2020
Vorschläge des Deutschen Studentenwerks:
Schreiben an Minister Sibler vom 17.12.2020