Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen.
Das BMBF hat zu Jahresbeginn außerdem angekündigt, dass die Überbrückungshilfe bis einschließlich September 2021 verlängert werden soll.
Die Zuschüsse werden über die jeweiligen Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.
Die wichtigsten FAQ‘s zur Überbrückungshilfe hat das Deutsche Studentenwerk zusammengestellt. Darüber hinaus finden Studierende auf den Websites der für sie zuständigen Studenten- und Studierendenwerke weitere Informationen zu den Bedingungen und zur Antragstellung.
Die Bayerischen Studentenwerke und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gaben am 23. Oktober 2018 in München den Startschuss für die neue BAföGdirekt-App.
Die neue App erleichtert vor allem die Kommunikation:
Antragsstellende können das für sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln und direkt per Anruf oder E-Mail aus der App heraus kontaktieren, Dokumente wie Kontoauszüge oder Steuerbescheide der Eltern mit ihrem Smartphone oder Tablet abfotografieren und direkt an das zuständige Amt übermitteln sowie den Status des Antrags abrufen – wahlweise auch als Push-Mitteilung.
Den BAföG-Antrag an sich können Studierende weiterhin über die Website www.bafoeg-bayern.de stellen, die jetzt auch über die App zu erreichen ist.
Die App steht für die Betriebssysteme iOS (Apple) und Android (Google) kostenlos zum Download zur Verfügung: